Kostenfreie Schnelltests ab Montag im Schnelltest-Zentrum des Landkreises Nordhausen
Der Landkreis Nordhausen bietet schon ab kommenden Montag, 22. Februar 2021, kostenfreie Corona-Schnelltests an. Auch Unternehmen können für ihre Mitarbeiter das kostenfreie Testangebot nutzen. Wenn der Testbus allerdings vor Ort zu einer Firma kommen soll, wird dafür eine Unkostenpauschale von 250 Euro erhoben. Die Tests an sich sind aber kostenfrei.
- Wenden Sie sich bitte per E-Mail mit Ihren Kontaktdaten (bitte unbedingt die Telefonnummer für den Rückruf angeben) an:
corona-test@lrandh.thueringen.de - Unsere Mitarbeiter sind telefonisch erreichbar über die Hotline: 03631 911-9201
(Montag bis Freitag von 08:00 bis 11:00 Uhr)
Corona-Infektionen im Landkreis Nordhausen
Stand Corona-Infektionen im Landkreis Nordhausen am 28.02.2021, 0:00 Uhr:
Gesamt-Anzahl Corona-Infektionen (seit Beginn der Pandemie): | 1.654 | ||
Gemeldete Infektionen am 27.02.2021 | 0 | ||
Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen | 48 | ||
Neuinfektionen in den letzten 14 Tagen | 95 ("aktive" Fälle) | ||
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/7 Tage | 57,5 | ||
Genesene (rechnerisch ermittelt) | 1516 | ||
Verstorben | 43 |
Quelle: RKI
Mehr Infos:
Durch Zeitverschiebungen bei der Datenübermittlung kann es zu Abweichungen kommen.
Umzug der Corona-Abstrichstelle der KV
Die zentrale Corona-Abstrichstelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in Nordhausen zieht um!
Neue Adresse der Abstrichstelle der KV ab dem 28. Januar 2021:
Bahnhofstraße 36 in Nordhausen
(ehemalige Bücherstube Hartmann)
Wichtige Hinweise:
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Wichtig ist, dass diese Corona-Abstrich-Stelle nicht ohne eine vorherige Terminvereinbarung über den Hausarzt oder die Servicenummer der KV 116117 aufgesucht werden kann.
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Zunächst muss also grundsätzlich der behandelnde Hausarzt telefonisch kontaktiert werden.
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Erst mit diesem Termin kann die Untersuchung in der zentralen Abstrichstelle erfolgen.
Wichtiger Hinweis für Tests: Formular zur Einwilligung
Bei Testungen auf das Corona-Virus SARS-CoV-2, die über die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen erfolgen, ist eine Einverständniserklärung erforderlich.
Dafür ist dieses Formular erforderlich, was hier zum Herunterladen bereitsteht. Bitten denken Sie auch darin, Ihre Krankenversicherungskarte zum Testtermin mitzubringen![
Wichtig ist es unbedingt, eine Handynummer anzugeben, da die Kassenärztliche Vereinigung das Testergebnis als SMS versendet.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Zum Herunterladen: Patienteneinwilligung zur Datenverarbeitung
Corona-Impfungen in Thüringen
In Thüringen ist für die Corona-Impfungen die Kassenärztliche Vereinigung zuständig - nicht das Gesundheitsamt!
Sie können für die Impfung einen Termin vereinbaren
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online unter www.impfen-thueringen.de
-
telefonisch unter 03643 49 50 490
Impftermine können zu folgenden Zeiten vereinbart werden:
- Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 Uhr bis 17 Uhr
- Mittwoch und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr
Das Impfzentrum im Landkreis Nordhausen finden Sie hier:
- Stolberger Straße 131 in 99734 Nordhausen
Weitere Informationen:
Einreisen aus Risikogebieten im Ausland
Die Bestimmungen für Reisende regelt die Sechste Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus Sars-CoV-2. Diese ist gültig bis zum 15.03.2021.
Die Einreise ist digital unter: www.einreiseanmeldung.de anzumelden, wenn Sie sich bis zu zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Die Anmeldung muss vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erfolgen.
In Ausnahmefällen, wenn eine elektronische Anmeldung nicht möglich ist, kann eine schriftliche Ersatzmeldung unter Verwendung einer sogenannten Aussteigerkarte (durch den Beförderer erhältlich) ausgefüllt werden.
Weitere Informationen finden Sie dazu im FAQ des Thüringer Gesundheitsministeriums.
Die Einstufung als Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete bzw. Virusvarianten-Gebiete finden Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.htm.
Reiserückkehrer können sich mit Fragen ans Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 03631 911-5488 wenden!
Aktuelle Festlegungen des Landes Thüringen - Stand 18.02.2021
Aktuelle Rechtsgrundlage in Thüringen
Die Änderungen der neuen Verordnung im Überblick:
Ab 19. Februar:
Neue Ausnahmeregelungen bei Kontaktbeschränkungen
- In fest organisierten privaten Gruppen soll die Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren aus maximal zwei Haushalten erlaubt werden (Zuvor galt das nur für Kinder unter sechs Jahren.).
- Bei den Kontaktbeschränkungen sollen Kinder bis einschließlich drei Jahren nicht mehr mitgezählt werden.
Anhebung der erlaubten Personenanzahl bei Bestattungen/Eheschließungen: Die maximale Teilnehmerzahl bei Bestattungen und standesamtliche Eheschließungen soll von 15 auf 25 Personen angehoben werden. Für anschließende Trauer- bzw. Hochzeitsfeiern sollen weiterhin die Kontaktbeschränkungen gelten.
Die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr soll entfallen.
Öffnung von Fahrschulen/nicht-öffentlichen Mensen
- Fahrschulen sollen für den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung für die Fahrerlaubnis geöffnet und betrieben werden können.
- Mensen des Studierendenwerks Thüringen sollen für den nicht-öffentlichen Betrieb öffnen können.
Das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken (für Personen ab 15 Jahren) soll nun auch
- in Dienstleistungsbetrieben mit Publikumsverkehr,
- bei der Inanspruchnahme von zulässigen Dienstleistungen und Angeboten mit Publikumsverkehr
- beim theoretischen und praktischen Unterricht in Fahrschulen (auch bei Prüfungen)
- sowie bei Sitzungen von kommunalen Gremien
verpflichtend werden.
Anpassungen der Testpflicht bei Besuchen in Pflegeeinrichtungen: Bei wiederholten Besuchen soll auf die Durchführung eines Antigenschnelltests verzichtet werden können sofern ein letztmalig in der Einrichtung durchgeführter Test mit negativem Testergebnis nicht länger als 48 Stunden zurückliegt.
Ab 1. März:
Öffnung von Geschäften/Dienstleistungen
- Friseurbetriebe sollen wieder öffnen können.
- Baumschulen, Gartenmärkte, Gärtnereien- und Floristikbetriebe sollen wieder öffnen können.
Öffnung von Schule und Kitas:
ab 22. Februar:
- Kindergärten und Primarstufe (Klassenstufen 1 bis 4) wechseln in den eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe Gelb)
- Damit entfällt die Notbetreuung.
- Die Betreuung und Beschulung erfolgen im Primarbereich in der festen Gruppe, alle Kinder gehen wieder jeden Tag zur Schule.
ab 1. März:
- Die Klassenstufen 5 und 6 wechseln in eingeschränkten Regelbetrieb.
- Die höheren Klassenstufen (ab Klassenstufe 7) wechseln in den eingeschränkten Regelbetrieb, wenn im Gebiet des Schulträgers die 7-Tages-Inzidenz in den vorangegangenen 7 Tagen unter dem Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern liegt
- eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet ab Klasse 5: entweder Unterricht in festen Gruppen oder mit Abstandsgebot (d.h. in kleineren Gruppen im Wechsel). Hier haben Schulen großen Handlungsspielraum.
Schülerinnen und Schüler können auf Antrag und nach Genehmigung durch die Schulleitung auch ohne Vorlage medizinischer Gründe von der Präsenzpflicht befreit werden.
Fachbereich Gesundheitswesen
Fachbereich Gesundheitswesen
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Ansprechpartner | Telefon | |
Sekretariat | 03631 911-5400 | Gesundheitswesen@lrandh.thueringen.de |
Aidsberatung | 03631 911-5402 | Gesundheitsfoerderung@lrandh.thueringen.de |
Betreuungsbehörde | 03631 911-5503/-5504/-5501/-5502 | Betreuung@lrandh.thueringen.de |
Kinder- & Jugendgesundheitspflege | 03631 911-5555/-5554 | jugendaerztlicher-dienst@lrandh.thueringen.de |
Sozialpsychiatrischer Dienst | 03631 911-5601/-5603 | sozialpsychiatrischer-dienst@lrandh.thueringen.de |
Hygiene und Infektionsschutz | 03631 911-5451/-5452/-5453/-5454/-5456/-5457 | hygiene@lrandh.thueringen.de |
Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst | 03631 911-5553/-5556 | jugendzahnaerztlicher-dienst@lrandh.thueringen.de |
Fax Gesundheitsamt | 03631 911-5449 |
Corona-Hotlines & weitere Informationen
Bürger-Hotline des Thüringer Landesverwaltungsamtes:
0361 57332-1188 (Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14 Uhr)
Ärztlicher Bereitschaftsdienst (im Krankheitsfall oder zum Test): 116 117
Weitere Information: