Zuständigkeit der amtlichen Tierärzte bzw. Fleischuntersucher für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen
Zuständigkeit der amtlichen Tierärzte bzw. Fleischuntersucher für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen in den gemäß Punkt 2 der Richtlinie zur Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung außerhalb zugelassener oder registrierter Betriebe in Thüringen in der Fassung vom 08.08.2006 (ThStAnZ S. 1426 2006) für den Landkreis Nordhausen gebildeten Fleischuntersuchungsbezirken
Bei Überschreitung der Zuständigkeit eines Fleischuntersuchers übernimmt die Ergänzungsfleischuntersuchung der vertretende Tierarzt oder im Verhinderungsfall ein diensthabender Tierarzt im Landkreis, welcher in der Liste aufgeführt ist. Die Ergänzungsfleischuntersuchung ist vom Fleischuntersucher zu organisieren.
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