Drohender Wohnungsverlust
Wenn die Gefahr droht, die Wohnung zu verlieren, beispielsweise weil Mietzahlungen ausstehen, kann sich dazu im Landratsamt beraten lassen. Im Rahmen der Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft ist es möglich, in Ausnahmefällen Mietschulden zu übernehmen. Entschuldung zählt allgemein nicht zu den Aufgaben der Sozialhilfe, angesichts der Notwendigkeit, eine Räumungsklage wegen Mietschulden zu verhindern, ist diese Ausnahme jedoch erforderlich. Träger der Sozialhilfe sollen Mietschulden übernehmen, wenn dies gerechtfertigt und nötig ist, um Wohnungslosigkeit zu verhindern. Die Leistungsgewährung kann mitunter auch nur auf Basis eines Darlehens erfolgen.
An wen kann ich mich wenden?
Landratsamt Nordhausen
Fachbereich Jugend und Soziales
Fachgebiet Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Tel.: 03631 911-146