Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
Um die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter nach § 35 der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, mit Eisenbahn und auf Binnengewässern - GGVSEB) im Gebiet des Landkreises Nordhausen zu regeln, hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen.
Auskünfte zu den Fahrwegen im Landkreis Nordhausen erteilen:
Landratsamt Nordhausen
Fachbereich Recht & Ordnung
Untere Straßenverkehrsbehörde
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Telefon: 03631 911-721/-720
Sprechzeiten:
Montag – Donnerstag 7 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
außerhalb dieser Zeiten:
Zentrale Leitstelle des Landkreises Nordhausen
Telefon: 03631 89 38 0