Anforderungen an Löschwasserversorgung diskutiert

Die Untere Bauaufsicht des Landkreises hat jetzt die Bürgermeister und Bauämter der Städte und Gemeinden zur jährlichen Beratung eingeladen. Die Resonanz war hoch, denn eines der hauptsächlichsten Themen war der vorbeugende Brandschutz. Der Bereich Brand- und Katastrophenschutz ging dabei insbesondere auf die Anforderungen an die Löschwasserversorgung ein, die auch Prüfinhalt in Baugenehmigungsverfahren ist. „Das Erfordernis, im Brandfall ausreichend Löschwasser zur Verfügung zu stellen und die Rettung von Menschen und Tieren durch wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen, ist zu gewährleisten“, sagte Heiko Müller, Fachbereichsleiter für Bau und Umwelt im Landratsamt. „Dies kann einerseits durch die Entnahme von Wasser aus dem Rohrnetz des örtlichen Wasserversorgers und andererseits durch leitungsunabhängige Löschwasservorräte erfolgen, wie zum Beispiel unterirdische Löschwasserbehälter, -brunnen, -teiche und Löschwassersauganschlüsse an offenen Gewässern.“ In der Beratung wurde die Thematik auch vor dem Hintergrund der derzeitigen klimatisch bedingten Herausforderungen und den daraus resultierenden austrocknenden Feuerlöschteichen und sinkenden Fluss- und Grundwasserpegelständen intensiv diskutiert. Gleichzeitig besprachen die kommunalen Vertreter Lösungswege, welche die Städte und Gemeinden in den nächsten Jahren umsetzen müssen.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises informierte außerdem über die erfolgten Änderungen im Baugesetzbuch zur Digitalisierung im Bauleitplanverfahren sowie vorgesehenen Anpassungen der Thüringer Bauordnung, die sich momentan im Gesetzgebungsverfahren befinden und Auswirkungen auf die Bauaufsicht sowie die Bauämter haben werden. Schließlich nutzten die Bauämter die gemeinsame Beratung auch zum intensiven Erfahrungsaustausch. Aufgrund des durchweg positiven Resümees der Teilnehmer ist eine Fortsetzung der Veranstaltung im nächsten Frühjahr mit dann aktuellen Themen geplant.

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