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Allgemeine Hinweise
Hier geht's zum Kfz-Wunschkennzeichen >>>>>
Erforderliche Unterlagen für KFZ-Zulassung
siehe auch "Behördenwegweiser" - Fahrzeugzulassung"
Vordrucke zur KFZ - Steuer
Saisonkennzeichen
Saisonkennzeichen finden ihren Einsatz dort, wo ein Fahrzeug immer nur in einem bestimmten Zeitraum (Saison) im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird. Bei Zuteilung eines Saisonkennzeichens können Sie entscheiden für welchen Monatszeitraum - mindestens 2 Monate, höchstens 11 Monate - das Fahrzeug im Straßenverkehr zugelassen werden soll. Bislang hat man Fahrzeuge für die Zeiträume, in denen Sie nicht genutzt wurden, vorübergehend abgemeldet und später wieder zugelassen; dies entfällt nun durch die Angabe des Saisonzeitraumes.
Beachten Sie bitte:
Ein auf Saisonkennzeichen zugelassenes Fahrzeug darf nur während des auf dem Kennzeichen angegebenen Zeitraumes in Betrieb genommen werden. Außerdem muss der Saisonzeitraum auf das EURO-Schild gedruckt werden, was die Kennzeichengröße verändern kann. Ist die Hauptuntersuchung außerhalb des Saisonzeitraumes fällig, so ist diese im ersten Monat des nächsten Zeitraumes durchzuführen.