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Zuständigkeiten von Tierärzten bzw. Fleischuntersuchern für die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen und Farmwildschlachtungen in nicht zugelassenen Einrichtungen, für die  Fleischuntersuchung bei selbstvermarktetem Wild sowie für die Entnahme der nicht durch den Jäger genommenen Trichinenproben bei Wild im Landkreis Nordhausen ab 01.10.2011


Gebühren für die Schlachttier- und  Fleischuntersuchung bei Haus­schlachtungen und für die Fleischuntersuchung von Haarwild sowie die Untersuchung auf Trichinen und BSE im Landkreis Nordhausen ab 01.10.2011


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