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Europäische Dienstleistungsrichtlinie EG-DLR-RL 2006/123

Seit dem 28.12.2009 ist die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR-RL 2006/123) in Kraft.
Nach § 71e des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) können ab dem 28.12.2009 Verwaltungsverfahren, die über die einheitliche Stelle abgewickelt werden dürfen (§ 71a ThürVwVfG), auf Wunsch des Antragstellers auch elektronisch abgewickelt werden. Die elektronische Abwicklung erfolgt über die einheitliche Stelle (§ 71a Abs. 1 i.V.m. § 71e ThürVwVfG) bzw. direkt über das Landratsamt (§ 71a Absatz 2 i.V.m. § 71e ThürVwVfG). Bitte nutzen Sie hierzu in beiden Fällen ausschließlich einen der folgenden Links:

Hier finden Sie den einheitlichen Ansprechpartner für Thüringen.

Hier geht es direkt zum Thüringer Erfassungs- und Antragssystem (ThEA).

Bitte schicken Sie keine E-Mails, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, direkt an das Landratsamt, da diese von uns nicht bearbeitet werden können.
Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, das das Landratsamt Nordhausen außerhalb der Verfahren nach § 71a ThürVwVfG den elektronischen Zugang auch weiterhin nicht eröffnet.

Gewährleistung / Haftung
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