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Das Thüringer Schulsystem
In Thüringen gibt es ein zweigliedriges Schulsystem – bezogen auf die weiterführenden Schulen – mit Regelschulen bis zur 10. Klasse und Gymnasien bis zur 12. Klasse. Die Grundschulzeit dauert vier Jahre. Aufgeführt sind im Folgenden nur Informationen, die für die Schullandschaft im Landkreis Nordhausen relevant sind.
Einschulung
Kinder, die bis zum 1. August eines Jahres sechs Jahre alt geworden sind, werden in dem Jahr zur Einschulung angemeldet. Ein Kind, das am 30. Juni mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres vorzeitig eingeschult werden.
Alle zukünftigen ABC-Schützen gehen zur Einschulungsuntersuchung. Die übernimmt der Fachbereich Gesundheitswesen im Landratsamt Nordhausen, Behringstraße 3, Tel. 03631/911-175. Die Entscheidung, ob ein Kind eingeschult wird oder nicht, treffen nach der jeweiligen Empfehlung der Einschulungsuntersuchung die Eltern gemeinsam mit dem Schulleiter. Gegebenfalls kann ein Kind durch den Schulleiter ein Jahr zurückgestellt werden. Die Anmeldung in der jeweiligen Schule erfolgt jeweils im Dezember.
Übergang zur weiterführenden Schule – Regelschule und Gymnasium
Wenn Schüler ihre Grundschulzeit in der 4. Klasse beenden, können sie anschließend entweder die Regelschule oder ein Gymnasium besuchen.
An Regelschulen können Schüler nach der 9. Klasse einen (Qualifizierten) Hauptschulabschluss und nach der 10. Klasse einen Realschulabschluss bei entsprechender erfolgreicher Prüfung erwerben. Die Klassenstufen 5 und 6 werden in der Regelschule gemeinsam unterrichtet. Bei guten Leistungen ist es möglich, dass ein Kind am Ende der 5. oder 6. Klasse ans Gymnasium wechselt.
Ab Klassenstufe 7 entscheidet die jeweilige Schulkonferenz darüber, in welcher Form der Unterricht weiter organisiert wird. Der Unterricht kann integrativ, also Schüler der Haupt- und Realschule besuchen eine Klasse mit teilweiser Trennung der Kurse für besondere Förderung oder additiv gestaltet werden, d.h. die Real- und Hauptschulklassen werden separat voneinander unterrichtet.
Am Ende der 9. Klasse erhält jeder Schüler bei vorliegenden Versetzungsbestimmungen den Hauptschulabschluss. Für den Qualifizierten Hauptschulabschluss ist eine zentrale Prüfung notwendig. Auch zum Realschulabschluss nach der 10. Klasse gehört eine zentrale Abschlussprüfung. Nach der Realschule können die Schüler zu einem allgemeinen oder einem beruflichen Gymnasium wechseln.
Das Ziel am allgemeinbildenden Gymnasium ist das Abitur in Klasse 12. Ein Schüler kann ohne Aufnahmeprüfung ans Gymnasium wechseln, wenn er im Halbjahreszeugnis der 4. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde mindestens eine 2 erreicht hat oder wenn er auf Antrag der Eltern eine Empfehlung der Klassenkonferenz für den Übertritt an ein Gymnasium erhält. Alternativ ist eine Aufnahmeprüfung möglich, die aus einem dreitägigen Probeunterricht mit jeweils vier Unterrichtsstunden besteht. Wie erwähnt können Schüler auch nach der 5., 6. und 10. Klasse von der Regelschule zum Gymnasium wechseln.
Förderzentren führen ihre Schüler bis zum Haupt- bzw. Realschulabschluss und bieten in der Regel eine spezialisierte Schulvorbereitung an.
Ende 2010 hat der Freistaat den Weg für eine weitere Schulform geebnet: die Thüringer Gemeinschaftsschule als gleichberechtigte Schulart im Schulsystem des Landes. Diese kann die Klassenstufen eins bis zwölf umfassen, wobei bis zum Ende der achten Klasse die Idee des längeren gemeinsamen Lernens im Mittelpunkt steht. Je nach gewünschtem Abschluss beginnt danach das abschlussbezogene Lernen. Grundsätzlich ist der Erwerb aller allgemein bildenden Schulabschlüsse an einer Thüringer Gemeinschaftsschule möglich. Im Landkreis Nordhausen gibt es noch keine Gemeinschaftsschule (weitere Infos zu dieser Schulform).
Weitere Informationen zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Schulen erhalten Sie beim Thüringer Schulportal und beim Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
