| Am Alten Tor 8, 99734 Nordhausen |
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| Telefonkontakt: 03631/9084-22 |
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| Zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde zählen u.a.: |
| Vollzug StVO, z.B. Anordnen von Verkehrszeichen und -einrichtungen bzw. Widerruf, |
| Anordnen von Verkehrsraumeinschränkungen oder -sperrungen, Festlegen von Umleitungen, |
| Kontrolle der Baustellen auf Einhaltung der angeordneten Sicherungsmaßnahmen, Genehmigung Schwerlastverkehr und Gefahrguttransporte (Fahrwegbestimmung), Genehmigungen für Veranstaltungen, die im Verkehrsraum stattfinden oder sich auf den örtlichen Verkehr auswirken |
| Vollzug GüKG, z.B. Erteilung und Widerruf von Genehmigungen zum nationalen und internationalen Güterverkehr, Kontrolle der Güterkraftverkehrsunternehmen, Genehmigung von Anträgen Straßenpersonenbeförderung und der Personenbeförderung im Bereich Taxiverkehr; Erarbeiten und Aktualisieren der Taxi-Ordnung und der Taxi-Tarif-Ordnung |
| Vollzug des ThürÖPNVG; z.B.: Bestellung von Leistungen im Straßen-ÖPNV, Mitarbeit im Zweckverband Nahverkehr Nordthüringen, Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und Ausreichung von Subventionsmitteln |
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| Erforderliche Unterlagen: |
| Genehmigungen von Verkehrsraumeinschränkungen: Antrag von der bauausführenden Firma, Regelplan |
| Anordnung zum Aufstellen oder Beseitigen von Verkehrszeichen: begründeter Antrag |
| Genehmigung von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: begründeter Antrag, Nachweis über Veranstaltungspflichtversicherung für die Veranstaltung, Erklärung über Freistellung der öffentlichen Hand von Ersatzansprüchen, Verpflichtungserklärung über Wiedergutmachung eventueller Schäden |
| Taxi- und Mietwagenkonzession, Personenbeförderungsgenehmigung: Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit, Auszüge aus Verkehrs-, Bundes- und Gewerbezentralregister, Nachweis über Berufszugangsvoraussetzungen und fachliche Eignung des Geschäftsführers |
| Güterverkehrsgenehmigungen: Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit, Auszüge aus Verkehrs-, Bundes- und Gewerbezentralregister, Nachweis über Berufszugangsvoraussetzungen und fachliche Eignung des Geschäftsführers |
| Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot: begründeter Antrag, ggf. weitere Unterlagen, die je nach Einzelfall konkret gefordert werden |
| Ausnahmen von Helmtrage- und Gurtanlegepflicht: Antrag, ärztliches Gutachten |
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| Was ist außerdem zu beachten? |
| Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes ist für den Landkreis mit Ausnahme der Stadt Nordhausen zuständig. Die Stadt Nordhausen hat eine eigene Straßenverkehrsbehörde. |
| Oft sind bei Baumaßnahmen neben straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen auch Sondernutzungsgenehmigungen erforderlich, z.B. beim Gerüstaufstellen auf Gehwegen, beim Abstellen von Containern. Diese sind bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft erhältlich. |
| Die gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungsfristen für Güterverkehrsgenehmigungen und Personenbeförderungsgenehmigungen beginnen erst zu laufen, wenn die Antragsunterlagen vollständig sind. |
| Es gibt keinen Anspruch auf Anordnung von Verkehrszeichen. Der Antrag ist gewissenhaft zu prüfen und nach pflichtgemäßen Ermessen sowie im Einvernehmen mit anderen Behörden (Polizei, Straßenbauamt) zu entscheiden. |