Straßenverkehrsbehörde

Am Alten Tor 8, 99734 Nordhausen
 
Telefonkontakt: 03631/9084-22
 
Zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde zählen u.a.:
Vollzug StVO, z.B. Anordnen von Verkehrszeichen und -einrichtungen bzw. Widerruf,
Anordnen von Verkehrsraumeinschränkungen oder -sperrungen, Festlegen von Umleitungen,
Kontrolle der Baustellen auf Einhaltung der angeordneten Sicherungsmaßnahmen, Genehmigung Schwerlastverkehr und Gefahrguttransporte (Fahrwegbestimmung), Genehmigungen für Veranstaltungen, die im Verkehrsraum stattfinden oder sich auf den örtlichen Verkehr auswirken
Vollzug GüKG, z.B. Erteilung und Widerruf von Genehmigungen zum nationalen und internationalen Güterverkehr, Kontrolle der Güterkraftverkehrsunternehmen, Genehmigung von Anträgen Straßenpersonenbeförderung und der Personenbeförderung im Bereich Taxiverkehr; Erarbeiten und Aktualisieren der Taxi-Ordnung und der Taxi-Tarif-Ordnung
Vollzug des ThürÖPNVG; z.B.: Bestellung von Leistungen im Straßen-ÖPNV, Mitarbeit im Zweckverband Nahverkehr Nordthüringen, Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und Ausreichung von Subventionsmitteln
 
Erforderliche Unterlagen:
Genehmigungen von Verkehrsraumeinschränkungen: Antrag von der bauausführenden Firma, Regelplan
Anordnung zum Aufstellen oder Beseitigen von Verkehrszeichen: begründeter Antrag
Genehmigung von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: begründeter Antrag, Nachweis über Veranstaltungspflichtversicherung für die Veranstaltung, Erklärung über Freistellung der öffentlichen Hand von Ersatzansprüchen, Verpflichtungserklärung über Wiedergutmachung eventueller Schäden
Taxi- und Mietwagenkonzession, Personenbeförderungsgenehmigung: Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit, Auszüge aus Verkehrs-, Bundes- und Gewerbezentralregister, Nachweis über Berufszugangsvoraussetzungen und fachliche Eignung des Geschäftsführers
Güterverkehrsgenehmigungen: Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit, Auszüge aus Verkehrs-, Bundes- und Gewerbezentralregister, Nachweis über Berufszugangsvoraussetzungen und fachliche Eignung des Geschäftsführers
Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot: begründeter Antrag, ggf. weitere Unterlagen, die je nach Einzelfall konkret gefordert werden
Ausnahmen von Helmtrage- und Gurtanlegepflicht: Antrag, ärztliches Gutachten
 
Was ist außerdem zu beachten?
Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes ist für den Landkreis mit Ausnahme der Stadt Nordhausen zuständig. Die Stadt Nordhausen hat eine eigene Straßenverkehrsbehörde.
Oft sind bei Baumaßnahmen neben straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen auch Sondernutzungsgenehmigungen erforderlich, z.B. beim Gerüstaufstellen auf Gehwegen, beim Abstellen von Containern. Diese sind bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft erhältlich.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungsfristen für Güterverkehrsgenehmigungen und Personenbeförderungsgenehmigungen beginnen erst zu laufen, wenn die Antragsunterlagen vollständig sind.
Es gibt keinen Anspruch auf Anordnung von Verkehrszeichen. Der Antrag ist gewissenhaft zu prüfen und nach pflichtgemäßen Ermessen sowie im Einvernehmen mit anderen Behörden (Polizei, Straßenbauamt) zu entscheiden.
nach oben