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Kinderbetreuung im Landkreis
Familien mit Kindern im Vorschulalter können sich im Landkreis Nordhausen auf eine dichte Landschaft an Kindertagesstätten stützen, um Familie und Beruf zu vereinbaren. Insgesamt rund 50 Kindertagesstätten betreuen Kinder in unterschiedlichen Altersspannen, beginnend bei drei Monaten bis zu zwölf Jahren.
Nach dem neuen Kita-Gesetz des Freistaats Thüringen, das am 1. August 2010 in Kraft tritt, haben Eltern jetzt einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Dabei gilt weiterhin das Wunsch und Wahlrecht. Geändert hat sich im neuen Gesetz auch der Betreuungsschlüssel: So soll eine pädagogische Fachkraft nicht mehr als vier Kinder im ersten Lebensjahr, sechs Kinder zwischen einem und zwei Jahren, acht Kinder zwischen zwei und drei Jahren, sechzehn Kinder ab drei Jahre bis zum Schuleintritt und zwanzig Kinder im Grundschulalter betreuen. Für die Neuregelungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. August 2013.
Wichtig für einen Kita-Platz: Die Kindergarten-Card rechtzeitig beantragen
Wer seine Aussichten auf einen Platz in der Wunsch-Kita verbessern will, sollte sich frühzeitig um eine Kindergarten-Card, kurz Kita-Card, kümmern. Stichtag für die halbjährliche Meldung der Kindertagesstätten ist der 1. März sowie der 1. September. Eine Kita-Card braucht jeder, der einen Betreuungsplatz für sein Kind haben möchte – unabhängig vom Eintrittsalter. Eltern können die Kita-Card gleich nach der Geburt beantragen. Das Antragsformular gibt es bei Kommunen, in Kindertageseinrichtungen, beim Landratsamt und Sie können es hier herunterladen. Das Landratsamt stellt die Kita-Card aus und benötigt dafür die Geburtsurkunde des Kindes und einen Nachweis der Wohnanschrift, zum Beispiel den Personalausweis. Die Kita-Card ist kostenfrei. Eltern können die Kita-Card langfristig, mindestens jedoch sechs Monate vor dem geplanten Betreuungsbeginn in der Kita abgeben. Nimmt eine Kindertagesstätte die Kita-Card an, hat sie damit den Platz verbindlich zugesagt.

