Fahrerlaubnisbehörde

Am Alten Tor 8, 99734 Nordhausen
 
Telefonkontakt: 03631/9084-25 bis -28 
 
Zu den Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde zählt u.a.:
Erteilung der Fahrerlaubnis (Ersterteilung, Erweiterung, Neuerteilung, Umtausch ausländischer Führerscheine)
Fahrerlaubnis für begleitendes Fahren ab 17 Jahren (mitzubringende Unterlagen: Antragsunterlagen des Fahrerlaubnisbewerbers, Personalausweis, Kopie des Führerscheins der gewünschten Begleitperson/en)
Ersatzdokumente nach Verlust, eidesstattliche Erklärung über Verlust
Umtausch alter Führerscheine in EU-Führerscheine
Ausstellung internationaler Führerscheine
Ausgabe von Fahrerkarten
Verlängerung Fahrerlaubnis Klasse C und D und Eintragung durchgeführter Qualifikationsmaßnahmen nach dem Berufkraftfahrerqualifikationsgesetz
Fahrerlaubnis auf Probe (Anordnen Aufbauseminar, Verwarnung, Fahrerlaubnisentzug)
Mehrfachtäterpunktsystem (Verwarnung, Anordnen von Aufbauseminaren, Fahrerlaubnisentzug, Gewähren von Punkterabatt bei freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar)
Eignungsüberprüfung (Anordnen von Gutachten, Fahrerlaubnisentzug)
Untersagung der Nutzung ausländischer Führerscheine (auch EU-Führerscheine) in Deutschland
Führen des örtlichen Fahrerlaubnisregisters einschließlich Auskünfte
Erteilen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung einschl. Ortskundeprüfung
 
Erforderliche Unterlagen:
Fahrerlaubnis: Personalausweis, Passbild, Sehtestbescheinigung, Nachweis 1. Hilfe ggf. Gutachten über körperliche oder geistige Fahreignung (wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen), Führungszeugnis (bei Erteilung nach vorherigem Entzug oder ausländischen Bürgern)
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: EU-Führerschein, Personalausweis, ggf. MPU-Gutachten, Ortskundeprüfung (bei Taxi)
Verlängerung Fahrerlaubnis: Personalausweis, Passbild, Augenarztbescheinigung, ärztliche Bescheinigung über Fahreignung, ggf. Bescheinigung über durchgeführte Qualifikationsmaßnahmen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Umtausch Führerschein: Personalausweis, Passbild, bisheriger Führerschein, ggf. Karteikartenabschrift einer anderen Fahrerlaubnisbehörde
Internationaler Führerschein: EU-Führerschein, Personalausweis, Passbild
Ersatzführerschein: Personalausweis, Passbild, eidesstattliche Versicherung oder Diebstahlanzeige bei Polizei, sonstige Nachweise über Besitz der Fahrerlaubnis (soweit vorhanden)
Abnahme eidesstattlicher Versicherung: Personalausweis oder Reisepass
Ausgabe von Fahrerkarten: EU-Führerschein Klasse C oder D, Personalausweis, Passbild
Anordnen von Aufbauseminaren für auffällige Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe oder für Mehrfachtäter; Teilnahmebescheinigung in der gesetzten Frist
 
Was ist außerdem zu beachten?
Bei Fahrerlaubniserteilung nach vorangegangenem Entzug ist zu prüfen, ob die Eignung des Bewerbers wieder hergestellt ist (ggf. durch ein MPU-Gutachten), deshalb kann der Antrag bereits drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden, damit durch die zeitaufwendige Prüfung die Sperrfrist nicht zusätzlich verlängert wird.
Die Fahrerlaubnisklassen C, C1, D und D1 sind nach neuem Recht nur noch befristet gültig.
Wird ein Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe innerhalb der Probezeit auffällig, verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.
Bei Fahrerlaubnisentzug durch die Fahrerlaubnisbehörde ist der Führerschein unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben. Widerspruch und Anfechtungsklage haben in der Regel keine aufschiebende Wirkung.
Wer ins Ausland fährt, sollte seinen Führerschein in einen EU-Führerschein umtauschen, wenn noch nicht geschehen. Zwar sind auch im Ausland alle deutschen Führerscheindokumente gültig. Das wissen aber nicht alle kontrollierenden Polizisten.
Bei den vorzulegenden Unterlagen kann statt dem Personalausweis auch ein Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung vorgelegt werden.
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