| Am Alten Tor 8, 99734 Nordhausen |
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| Telefonkontakt: 03631/9084-25 bis -28 |
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| Zu den Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde zählt u.a.: |
| Erteilung der Fahrerlaubnis (Ersterteilung, Erweiterung, Neuerteilung, Umtausch ausländischer Führerscheine) |
| Fahrerlaubnis für begleitendes Fahren ab 17 Jahren (mitzubringende Unterlagen: Antragsunterlagen des Fahrerlaubnisbewerbers, Personalausweis, Kopie des Führerscheins der gewünschten Begleitperson/en) |
| Ersatzdokumente nach Verlust, eidesstattliche Erklärung über Verlust |
| Umtausch alter Führerscheine in EU-Führerscheine |
| Ausstellung internationaler Führerscheine |
| Ausgabe von Fahrerkarten |
| Verlängerung Fahrerlaubnis Klasse C und D und Eintragung durchgeführter Qualifikationsmaßnahmen nach dem Berufkraftfahrerqualifikationsgesetz |
| Fahrerlaubnis auf Probe (Anordnen Aufbauseminar, Verwarnung, Fahrerlaubnisentzug) |
| Mehrfachtäterpunktsystem (Verwarnung, Anordnen von Aufbauseminaren, Fahrerlaubnisentzug, Gewähren von Punkterabatt bei freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar) |
| Eignungsüberprüfung (Anordnen von Gutachten, Fahrerlaubnisentzug) |
| Untersagung der Nutzung ausländischer Führerscheine (auch EU-Führerscheine) in Deutschland |
| Führen des örtlichen Fahrerlaubnisregisters einschließlich Auskünfte |
| Erteilen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung einschl. Ortskundeprüfung |
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| Erforderliche Unterlagen: |
| Fahrerlaubnis: Personalausweis, Passbild, Sehtestbescheinigung, Nachweis 1. Hilfe ggf. Gutachten über körperliche oder geistige Fahreignung (wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen), Führungszeugnis (bei Erteilung nach vorherigem Entzug oder ausländischen Bürgern) |
| Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: EU-Führerschein, Personalausweis, ggf. MPU-Gutachten, Ortskundeprüfung (bei Taxi) |
| Verlängerung Fahrerlaubnis: Personalausweis, Passbild, Augenarztbescheinigung, ärztliche Bescheinigung über Fahreignung, ggf. Bescheinigung über durchgeführte Qualifikationsmaßnahmen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz |
| Umtausch Führerschein: Personalausweis, Passbild, bisheriger Führerschein, ggf. Karteikartenabschrift einer anderen Fahrerlaubnisbehörde |
| Internationaler Führerschein: EU-Führerschein, Personalausweis, Passbild |
| Ersatzführerschein: Personalausweis, Passbild, eidesstattliche Versicherung oder Diebstahlanzeige bei Polizei, sonstige Nachweise über Besitz der Fahrerlaubnis (soweit vorhanden) |
| Abnahme eidesstattlicher Versicherung: Personalausweis oder Reisepass |
| Ausgabe von Fahrerkarten: EU-Führerschein Klasse C oder D, Personalausweis, Passbild |
| Anordnen von Aufbauseminaren für auffällige Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe oder für Mehrfachtäter; Teilnahmebescheinigung in der gesetzten Frist |
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| Was ist außerdem zu beachten? |
| Bei Fahrerlaubniserteilung nach vorangegangenem Entzug ist zu prüfen, ob die Eignung des Bewerbers wieder hergestellt ist (ggf. durch ein MPU-Gutachten), deshalb kann der Antrag bereits drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden, damit durch die zeitaufwendige Prüfung die Sperrfrist nicht zusätzlich verlängert wird. |
| Die Fahrerlaubnisklassen C, C1, D und D1 sind nach neuem Recht nur noch befristet gültig. |
| Wird ein Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe innerhalb der Probezeit auffällig, verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. |
| Bei Fahrerlaubnisentzug durch die Fahrerlaubnisbehörde ist der Führerschein unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben. Widerspruch und Anfechtungsklage haben in der Regel keine aufschiebende Wirkung. |
| Wer ins Ausland fährt, sollte seinen Führerschein in einen EU-Führerschein umtauschen, wenn noch nicht geschehen. Zwar sind auch im Ausland alle deutschen Führerscheindokumente gültig. Das wissen aber nicht alle kontrollierenden Polizisten. |
| Bei den vorzulegenden Unterlagen kann statt dem Personalausweis auch ein Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung vorgelegt werden. |