Fachgebiet Schwerbehindertenrecht

Behringstraße 3, 99734 Nordhausen
Telefonkontakt:
Schwerbehindertenrecht, Blindengeld: 03631/911-486 bis -490/-462
 
Zu den Aufgaben dieses Fachgebietes gehört u.a.:
Beratung und Unterstützung
Feststellen einer (Schwer)Behinderung und des Behinderungsgrades
Schwerbehindertenausweis
Gewährleistung der unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Nahverkehr (Wertmarken)
Blindengeld
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