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Fachgebiet Schwerbehindertenrecht
| Behringstraße 3, 99734 Nordhausen |
| Telefonkontakt: |
| Schwerbehindertenrecht, Blindengeld: 03631/911-486 bis -490/-462 |
| Zu den Aufgaben dieses Fachgebietes gehört u.a.: |
| Beratung und Unterstützung |
| Feststellen einer (Schwer)Behinderung und des Behinderungsgrades |
| Schwerbehindertenausweis |
| Gewährleistung der unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Nahverkehr (Wertmarken) |
| Blindengeld |