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Allgemeinverfügung Brenntage

Der Landkreis Nordhausen hat die Brenntage in einer Allgemeinverfügung geregelt.

Wann wie wo verbrannt werden darf, erfahren Sie hier.


Mehr zur neuen Grünabfallkarte für 10 Euro erfahren Sie hier.


 


Brenntage und Grünschnittentsorgung


Vom 15. März bis 15. Mai darf im Landkreis Nordhausen trockener Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Ein Automatismus zum Überall-Verbrennen sei damit jedoch nicht verbunden, wie das Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie des Landratsamtes hinweist. Zudem gibt es eine neue Möglichkeit der Grünabfallentsorgung. „Das Verbrennen bleibt immer ein Ausnahmefall und unterliegt stets bestimmten Auflagen, die vom Gesetzgeber klar vorgegeben sind“, sagt Abfallberater Hans-Georg Backhaus. So seien vor allem territoriale- und Witterungs­bedingungen unbedingt zu beachten. „Wenn es beispielsweise tagelang geregnet hat oder es ausgerechnet am Brenntag anfängt zu regnen, dann zündet man kein Feuer an bzw. hat dies wieder zu löschen und wartet trockenes Wetter ab. Auch das vorherige Gespräch mit dem Nachbarn ist immer hilfreich, um unnötigen Ärger zu vermeiden“, so Backhaus. Wichtig sei außerdem, folgende Mindestabstände einzuhalten: 1,5 km zu Flugplätzen, dazu zählen der Segelflugplatz Bielen und der Hubschrauberlandeplatz am Südharz-Krankenhaus Nordhausen, 50 Meter zu öffentlichen Straßen und Schienenwegen, 100 Meter zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten, 20 Meter zu landwirtschaftlichen Flächen mit leichtentzündlichem Bewuchs, 15 Meter zu Öffnungen in Gebäudewänden bzw. zu Gebäuden mit weicher Überdachung, zum Beispiel Gartenlauben, Garagen, Carports, Tierunterkünfte u.ä. sowie und 5 Meter zu Grundstücksgrenzen.


Wer unsicher ist, ob sein Kleingarten oder Grundstück schon außerhalb des Radius zu einem der aufgeführten Flugplätze liegt, sollte auf jeden Fall im Fachgebiet Abfall­wirtschaft  nachfragen. Anhand vorhandenen Kartenmaterials können die Mitarbeiter konkret Auskunft geben. Grund­sätzliches Brennverbot besteht an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, also am Karfreitag (6. April), Ostersonntag und Ostermontag (8. und 9. April) sowie am Tag der Arbeit (1. Mai). Im Kurort Neustadt/Harz ist das ganze Jahr über das Verbrennen von Grünschnitt verboten.


Das Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie empfiehlt zudem, gänzlich auf das Verbrennen von Grünschnitt zu verzichten und verweist alternativ darauf, den Grünschnitt im eigenen Garten zu verwerten, die Biotonne, Laubsäcke und das Grünschnittmobil zu nutzen, das auch in diesem Jahr viermal durch den gesamten Landkreis tourt. Die Haltezeiten und Standplätze sind im Entsorgungs­­kalender 2012 aufgeführt oder können in der Abfallwirtschaft erfragt werden. Die erste Tour läuft vom 19. bis 31. März, die zweite Tour vom 16. bis 28. April. Darüber hinaus können die Einwohner mit der neu eingeführten Grünabfallkarte für einmalig 10 Euro je Kalenderjahr von März bis November ihren Baum-, Strauch- und Rasenschnitt sowie Laub bei folgenden Bau- und Betriebshöfen anliefern:


Betriebshof Stadtwerke Nordhausen, Robert-Blum-Straße 1, Nordhausen, Annahmezeiten:  Montag bis Freitag von 7 bis 15.30 Uhr


Abfallwirtschaftszentrum (Deponie) Nentzelsrode, An der B4, Kleinfurra, Annahmezeiten: Montag bis Freitag von 7 bis17 Uhr und Samstag von 8 bis 13 Uhr


Bauhof Gemeinde Harztor, Geschwister-Scholl-Straße 19a, Niedersachwerfen, Annahmezeiten: Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 14.45 Uhr


Bauhof Stadt Ellrich, Wernaer Straße 17, Ellrich, Annahmezeiten: Montag bis Donnerstag von 8 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr


Bauhof Stadt Heringen/Helme, Karl-Liebknecht-Straße 6, Heringen, Annahmezeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag von 13 bis 16 Uhr und Dienstag von 13 bis 17.30 Uhr


Die Grünabfallkarte gibt es im Landratsamt Nordhausen, bei den Südharzwerken Nordhausen und den Stadtverwaltungen Ellrich und Heringen sowie auf dem Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode während der regulären Öffnungszeiten. Sie gilt ausschließlich für private Haushalte.


Weitere Informationen zur Thüringer Pflanzenabfallverordnung, zur Allgemeinverfügung und zur Grünabfallentsorgung gibt es unter 03631/ 911-330, -346 und -328. Außerhalb der Dienstzeiten des Landratsamtes nimmt die Leitstelle des Landkreises Nordhausen Beschwerden und Hinweise  die Brenntage betreffend unter 03631/ 89 380 entgegen.


 


 


 


 


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